KONFORMITÄTSERKLÄRUNG für keramische Lebensmittelbedarfsgegenstände

__ Transparente Glasur __

Nach § 10 Abs. 2 BedGgstV dürfen Lebensmittelbedarfsgegenstände nur mit Vorlage einer Konformitätserklärung verkauft werden.

Die Keramik muss in einem Labor auf die Einhaltung der Höchstwerte für Blei und Cadmium geprüft werden. Auf Anfrage werden Prüfberichte zur Verfügung gestellt. Die Konformitätserklärung wird hiermit bereitgestellt:

1. Gegenstand der Erklärung

Diese Konformitätserklärung gilt für handgefertigte keramische Produkte aus Steinzeug, die für den Kontakt mit Lebensmitteln und Getränken bestimmt sind.

Erfasst werden insbesondere:

  • Tassen 
  • Cups 
  • Espresso Cups 
  • Schalen 
  • Teller
  • Bowls 
  • Krüge 
  • sonstiges Gebrauchsgeschirr 

Produktgruppe: Handgefertigtes Steinzeug-Gebrauchsgeschirr für den Lebensmittelkontakt

Materialien:

  • Ton: Steinzeugton 1000-1300°C
  • Glasur: Pulverglasur Transparent glänzend ab 1200°C
  • Brenntemperatur: 1220°C


2. Konformität

Hiermit erkläre ich, dass die oben genannten keramischen Lebensmittelbedarfsgegenstände unter den vorgesehenen und vorhersehbaren Verwendungsbedingungen den geltenden Anforderungen für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, entsprechen. Der Grenzwert für die Abgabe von Blei für Hohlgeschirr lieg bei 4mg/l. Der Grenzwert für die Abgabe von Cadmium für Hohlgeschirr liegt bei 0,3 mg/l. 


Transparent: Bleiabgabe <0,01 mg/l - Cadmiumabgabe <0,001 mg/l


Insbesondere wird die Konformität mit den relevanten Anforderungen der:

  • Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 
  • Richtlinie 84/500/EWG in der geltenden Fassung 
  • deutschen Bedarfsgegenständeverordnung 

bestätigt.

Die Einhaltung der für keramische Lebensmittelbedarfsgegenstände relevanten Anforderungen hinsichtlich der Freisetzung von Blei und Cadmium kann durch entsprechende Prüf- und Produktionsunterlagen nachgewiesen.


3. Grundlage der Erklärung

Diese Erklärung basiert auf:

  • Dokumentation der verwendeten Rohstoffe 
  • Herstellerinformationen zu Ton und Glasuren 
  • dokumentierten Brennparametern 
  • Qualitäts- und Produktionsdokumentation 
  • Prüfbericht(en) eines geeigneten Prüflabors zur Untersuchung der relevanten Migration/Freisetzung 

Prüflabor: Meißner Umwelttechnik GmbH, Ossietzkystraße 37a, 01662 Meißen Ingenieurbüro für angewandten Umweltschutz 


Prüfbericht-Nr.: 21143/1 
Datum der Prüfung: 03.12.2025

4. Gültigkeit

Diese Konformitätserklärung gilt für die oben beschriebene Produktgruppe, solange keine wesentlichen Änderungen an den verwendeten Materialien, Glasuren, Dekoren oder relevanten Herstellungs- und Brennparametern vorgenommen werden.


Würzburg, 03.12.2025

NINI Ceramics

Adina Hensel

Erthalstraße 20

97074 Würzburg