KONFORMITÄTSERKLÄRUNG für keramische Lebensmittelbedarfsgegenstände
__ Transparente Glasur __
Nach § 10 Abs. 2 BedGgstV dürfen Lebensmittelbedarfsgegenstände nur mit Vorlage einer Konformitätserklärung verkauft werden.
Die Keramik muss in einem Labor auf die Einhaltung der Höchstwerte für Blei und Cadmium geprüft werden. Auf Anfrage werden Prüfberichte zur Verfügung gestellt. Die Konformitätserklärung wird hiermit bereitgestellt:
1. Gegenstand der Erklärung
Diese Konformitätserklärung gilt für handgefertigte keramische Produkte aus Steinzeug, die für den Kontakt mit Lebensmitteln und Getränken bestimmt sind.
Erfasst werden insbesondere:
- Tassen
- Cups
- Espresso Cups
- Schalen
- Teller
- Bowls
- Krüge
- sonstiges Gebrauchsgeschirr
Produktgruppe: Handgefertigtes Steinzeug-Gebrauchsgeschirr für den Lebensmittelkontakt
Materialien:
- Ton: Steinzeugton 1000-1300°C
- Glasur: Pulverglasur Transparent glänzend ab 1200°C
- Brenntemperatur: 1220°C
2. Konformität
Hiermit erkläre ich, dass die oben genannten keramischen Lebensmittelbedarfsgegenstände unter den vorgesehenen und vorhersehbaren Verwendungsbedingungen den geltenden Anforderungen für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, entsprechen. Der Grenzwert für die Abgabe von Blei für Hohlgeschirr lieg bei 4mg/l. Der Grenzwert für die Abgabe von Cadmium für Hohlgeschirr liegt bei 0,3 mg/l.
Transparent: Bleiabgabe <0,01 mg/l - Cadmiumabgabe <0,001 mg/l
Insbesondere wird die Konformität mit den relevanten Anforderungen der:
- Verordnung (EG) Nr. 1935/2004
- Richtlinie 84/500/EWG in der geltenden Fassung
- deutschen Bedarfsgegenständeverordnung
bestätigt.
Die Einhaltung der für keramische Lebensmittelbedarfsgegenstände relevanten Anforderungen hinsichtlich der Freisetzung von Blei und Cadmium kann durch entsprechende Prüf- und Produktionsunterlagen nachgewiesen.
3. Grundlage der Erklärung
Diese Erklärung basiert auf:
- Dokumentation der verwendeten Rohstoffe
- Herstellerinformationen zu Ton und Glasuren
- dokumentierten Brennparametern
- Qualitäts- und Produktionsdokumentation
- Prüfbericht(en) eines geeigneten Prüflabors zur Untersuchung der relevanten Migration/Freisetzung
Prüflabor: Meißner Umwelttechnik GmbH, Ossietzkystraße 37a, 01662 Meißen Ingenieurbüro für angewandten Umweltschutz
Prüfbericht-Nr.: 21143/1
Datum der Prüfung: 03.12.2025
4. Gültigkeit
Diese Konformitätserklärung gilt für die oben beschriebene Produktgruppe, solange keine wesentlichen Änderungen an den verwendeten Materialien, Glasuren, Dekoren oder relevanten Herstellungs- und Brennparametern vorgenommen werden.
Würzburg, 03.12.2025
NINI Ceramics
Adina Hensel
Erthalstraße 20
97074 Würzburg